mobilidad
 Physiotherapie für Tiere und Tierbetreuung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Tierbetreuung

I. Geltungsbereich
Für alle mit der mobilidad (hier: Tierbetreuung) Guido Bleckmann (i.W. Unternehmen) abgeschlossenen erstmaligen laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber anerkannt.

II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die vom Auftraggeber abgegebene Betreuungsanfrage, ist zunächst ein unverbindliches Angebot. Das Unternehmen kann dieses Angebot innerhalb von zwei Tagen durch Vereinbarung eines Kennenlerntermins und/oder Zusendung einer Rechnung und/oder Auftragsbestätigung annehmen.
2. Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen oder dessen Helfer und dem Auftraggeber kommt entweder durch Zusendung einer Rechnung und/oder Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande.
3. Dem Unternehmen und dessen Helfer steht es frei, Anzahlungen bzw. Vorauskasse zu verlangen. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
4. Vom Kunden an den Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Änderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich oder in Textform bestätigt sind.
5. Der Auftraggeber kann erteilte Aufträge ohne Angabe von Gründen jederzeit ganz oder teilweise stornieren/widerrufen. Hierzu genügt eine Mitteilung (schriftlich oder in Textform) an den Auftraggeber.


III. Preise und Zahlung
1. In den Preisen des Unternehmens ist aufgrund der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.
2. Die Zahlung des vereinbarten Betreuungsentgeltes hat ausschließlich auf das in der Rechnung und/oder Auftragsbestätigung angegebene Konto zu erfolgen, soweit keine andere unbare Zahlungsmöglichkeit vereinbart wurde. Der Abzug von Skonto ist unzulässig. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist das Betreuungsentgelt bis zum Beginn der vereinbarten Betreuung dem Konto des Unternehmens gutzuschreiben. Ist das Entgelt am Tag des Betreuungsbeginns nicht gutgeschrieben, kommt der Vertrag nicht zustande und es erfolgt keine Betreuung.
4. Wird der Auftrag ganz oder teilweise storniert oder widerrufen, sind bereits empfangene Leistungen durch das Unternehmen zu erstatten. Von der Erstattung in Abzug gebracht werden alle bereits erbrachten Leistungen aus dem Vertrag einschließlich des Kennenlerntermins. Ist der Auftraggeber ein Neukunde (erstmalige Betreuung) und erfolgt die Stornierung später als 7 Tage vor Betreuungsbeginn, sind mindestens 3 Besuche einschließlich des Kennenlerntermins zu bezahlen. Bei einer erneuten Buchung wird der Betrag wieder angerechnet.
5. Wird der Betreuungsumfang nach Betreuungsbeginn oder nach Zahlung des Betreuungsentgeltes geändert und ändert sich hierdurch das vereinbarte Betreuungsentgelt sind die Leistungen gegeneinander aufzurechnen und zwischen Auftraggeber und Unternehmer auszugleichen.
6. Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist.
7. Das Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Leistungen zu verweigern, wenn Zahlungsverzüge bestehen sowie die Rückgabe der Wohnungs- bzw. Hausschlüssel von der Zahlung der vereinbarten Leistung abhängig zu machen.
8. Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
9. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Rechnungen, Aufträge und sonstige Unterlagen für mind. 3 Jahre aufzubewahren und diese auf Verlangen dem Unternehmen vorzulegen bzw. dem Unternehmen Einsicht in diese zu gewähren.


IV. Betreuungsumfang und Haftung
1. Vor Betreuungsbeginn wird zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber der Betreuungsumfang und die sich daraus ergebenden beidseitigen Rechte und Pflichten einschl. des Betreuungsentgeltes konkret vereinbart und in einem Protokoll festgehalten.
2. Änderungen des Betreuungsumfanges sind jederzeit möglich. Hierzu genügt eine formlose Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Unternehmen.
3. Das Unternehmen verpflichtet, sich die Aufträge nach den tierschutzrechtlichen Anforderungen auszuführen
4. Das Unternehmen haftet für Schäden, gleich welcher Art, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.
6. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.


V. Sonstiges
1. Das Unternehmen ist berechtigt, auch von ihm beauftragte Dritte zur Betreuung einzusetzen, wenn diese den Anforderungen genügen (
z.B. bei Krankheit, Unfall etc.) Der Auftraggeber ist hiervon vor der Betreuung zu unterrichten und sein Einverständnis muss vorliegen.

2. Eine nicht angemeldete Überwachung des Auftragnehmers in den Räumlichkeiten des Auftraggebers durch technische Hilfsmittel akustischer oder visueller Art ist verboten und berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung des Betreuungsauftrages. Die vollständige Bezahlung des Auftrages sowie Schadensersatzforderung stehen dem Auftragnehmer in diesem Fall voll zu. Eine strafrechtliche Prüfung bleibt vorbehalten.
3. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.

 
 
 
 
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